Tag: 2G - Ausschluss Ungeimpfter

Unterschriftenaktion: Kein 2G für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg ab 01​.​02​.​2022!

In der Pressemitteilung des Sozialministeriums BW vom 05.12.2021, wird verkündet, dass „noch bis zum 31. Januar 2022 alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit (haben), über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen."

AGJ-Zwischenruf: Minderjährige außen vor lassen!? Kein 2G für diese Altersgruppe!

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie alle Minderjährigen von den 2G-Zugangsregelungen auszunehmen. Verordnungen, die 2G ab 15 oder 16 Jahren, und Überlegungen, die sogar 2G ab 12 Jahren in Betracht ziehen, lehnt die AGJ aufs Schärfste ab.

Der Aufruf "Rechte der Kinder und Jugendlichen wiederherstellen – Den Zugang und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit uneingeschränkt ermöglichen!

Der Kooperationsverbund Offene Kinder- und Jugendarbeit (KV OKJA) ist ein offener bundesweiter Zusammenschluss von öffentlichen und freien Trägern sowie Hochschullehrenden. Er wird durch ein dreiköpfiges Sprecherteam vertreten und durch einen erweiterten Steuerungskreis aus verschiedenen Trägern und Regionen ergänzt. Der Aufruf "Rechte der Kinder und Jugendlichen wiederherstellen – Den Zugang und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit uneingeschränkt ermöglichen!" ist von diesem Steuerungskreis diskutiert und verfasst worden. Er berücksichtigt die Erfahrungen der konkreten außerschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den letzten Monaten.